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beschlagnahmung von scoots verboten

Hier könnt ihr Geschichten die mit der DNA zu tun haben schreiben.

Moderator: beN

beschlagnahmung von scoots verboten

Beitragvon Gast » 22.01.2007, 21:50

hier ahbe mal was interessantes gefunden ^^

BESCHLAGNAHME VON MOTORRÄDERN / MOTORROLLERN

Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.
Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrund- lage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind.

Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.

Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelberich nach § 17 StVZO RZ 4 aus- stellen, der in einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.




sprich: wenn die euch fragen ob der getunt is ihr nein sagt und die sagen das die den mitnehmen dürft ihr ihnen wiedersprechen denn das dürfen sie nur nachweislich wenn etwas an dem roller geklaut ist!!!

Das Polizeifachhandbuch sagt hierzu:

„Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ...“ .

Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Motorradfahrer. Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein.

Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat ( man besitzt gültige Fahrzeugpapiere ), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.

Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbehaltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach § 02 BGB wegen unerlaubter Handlung.
Bei wiederholter, maßlos übertriebender Überprüfung von Fahrer und Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz seiner
Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen.




was meint ihr dazu ???
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Beitragvon M4NU » 22.01.2007, 22:08

hmm..kann da noch so mitreden (falsches Land^^) aber es is schon so das man Eigentum nich einfach wegnehmen darf.

BTW: Da fällt mir die Geschichte ein wo sie Florian die DNA weggenommen haben, und sie ihm halb zerlegt mit Kratzern in der nagelneuen Lackierung zurückgebracht haben.
!!!!!Manche Sagen wer Bremst verliert, doch wer das Bremsen Beherscht wird immer Gewinnen!!!
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Re: beschlagnahmung von scoots verboten

Beitragvon Tolli » 22.01.2007, 22:11

Anonymous hat geschrieben:Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrund- lage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Falle zuläßt.


reicht doch schon! das heiißt sie können dich anhalten und dir deine karre wegnehmen wenn sie nen verdacht haben! ne mapaxa :lol:
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Re: beschlagnahmung von scoots verboten

Beitragvon MaPaXa » 22.01.2007, 22:13

Tolli hat geschrieben:reicht doch schon! das heiißt sie können dich anhalten und dir deine karre wegnnehmen wenn sie nen verdacht haben! ne mapaxa :lol:


Wenn ein verdacht der Straftat oder Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt dann dürfen sie das schon... das sind immer so schei* Gesetzeslücken!
Das kann man so interprtieren, aber das steht nicth 100% so da! Und jede Interpretation ist anders :roll: leider...
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Beitragvon beN » 22.01.2007, 22:19

Des assi daran is ja die ham immer nen Grund zur Annahme einer Straftaat :roll: :roll: ..

Naja muss ma mit Leben ;)
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Beitragvon MaPaXa » 22.01.2007, 22:23

DNA-50-Freak hat geschrieben:Des assi daran is ja die ham immer nen Grund zur Annahme einer Straftaat :roll: :roll: ..

Naja muss ma mit Leben ;)



Solang überall ne E-Nummer drauf ist, könn die soviel sagen wie sie wollen, die KÖNNEN die dann nicht wegnehmen!

Und ein paar F1 Spiegel ist kein grund zu stilllegung oder einzug vom Scoot...
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Beitragvon Gast » 22.01.2007, 22:57

hätte das gern mal im kalrtext zusammengefasst. grundsätzlich haben die ja immer einen ganz schönen ermessensspielraum die ******* können ja imemr machen,was sie wollen)
was sind denn so erehebliche gründe,die einen eingriff in grundrecht zulassen? keine ABE teile? fahren ohne fahrerlaubnis?
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Beitragvon » Pierre « » 23.01.2007, 13:55

also wenn du von deutschland redest 100% falsch....... die können deine kiste ausm verkehrziehen ;-) guckt mal mehr fernsehen...... wenn die auf der autobahn lkw rausziehen die fast zusammenfallen können die die auch stillegen...... weils dann nich mehr verkehrssicher ist ;-)
Mfg.Pierre
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Beitragvon The Heini » 23.01.2007, 21:27

COP's sind arschlöcher "punkt"

PS; entschuldigt meine Ausdrucksweise xD
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Beitragvon stF » 25.01.2007, 16:03

Stilllegen ist was anderes als Beschlagnahmen.
d.h. Die legen die Still, die kommen Meistens iwie inne Werkstatt oder so, das sie dann erst ohne Mängel weiter fahren dürfen.
Den Scoot aber nehmen se ja mit, Stillegen tun se ja auch, Dasse dir die weiterfahrt untersagen du drosseln musst usw und dann wieder zum Tüf BE holen..
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Beitragvon gilera-tuner » 25.01.2007, 16:17

wieviel kostet das eigt., wenn man nur 25km/h fahren darf und man hat seinen roller so getunet das er 50km/h - 60km/h fährt & und wenn man noch was an der Optik was verändert und das illegal ist? glaubt ihr, dass man dann nicht mehr mit 17 den Autoschein machen darf?

Sry, wenn es unter nem Flaschen Thema ist, aber beantwortet es mir trotzdem bitte (bin ja erst neu in DTF). :lol:
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Beitragvon MaPaXa » 25.01.2007, 17:15

gilera-tuner hat geschrieben:wieviel kostet das eigt., wenn man nur 25km/h fahren darf und man hat seinen roller so getunet das er 50km/h - 60km/h fährt & und wenn man noch was an der Optik was verändert und das illegal ist? glaubt ihr, dass man dann nicht mehr mit 17 den Autoschein machen darf?

Sry, wenn es unter nem Flaschen Thema ist, aber beantwortet es mir trotzdem bitte (bin ja erst neu in DTF). :lol:


Kosten wird es dich deine DNA^^ dann ziehen die die nämlich ein und du bekommst 3 Anzeigen:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Erlischen der Betriebserlaubnis
- Fahren ohne Versicherungsschutz

wobei die letzten beiden Punkte gerne zusammen genommen werden...
Führerschein mit 17 weiß ich nun gar nicht, aber ich gluab die sperre bekommste erst wenn du das 2te mal erwischt wirst!

Was es dich an €uronen kosten wird hab ich auch ka...
aber das oben ist schonmal fakt
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Beitragvon Es-Dna » 01.03.2007, 22:40

Bei mir wars so... entweder sie nehmen den mit, wegen Verdacht auf Fahren ohne Fahrerlaubnis, oder ich gebe alles zu. (Erpressung - dürfen die normal nicht)

So ich natürlich alles zugegeben (ja, ich habe in 20 sekunden dem Roller von meinem Opa die E-Drossel entfernt und gegen eine offene getauscht, damit der Roller nichtmehr 25, sondern 35 fuhr und die Verkleidung bei Vollgas nicht vibrierte)

So... Fahren ohne Fahrerlaubnis - Strafanzeige - Gerichtsverhandlung - Gerichtskosten - 200€ - 20 Sozialstunden - und Papierkram :roll: - Führerscheinstelle muss informiert werden laut Gesetz, darf aber laut Gesetz keine Einschränkungen derjenigen Person geben, die gemeldet wurde, solange nicht ausdrücklich eine z.B. Führerscheinsperre angeordnet wurde.

Bei nem Bekannten haben sie sogar den Führerschein weggenommen, nur anhand einer Anzeige, dass der Fahrer gedrängelt hätte. Es gab aber keine beweise. Hätte er nicht dagegen geklagt, hätte er 2000€ Strafe Zahlen dürfen und zu nem Gericht auftauchen usw... und dass ohne Beweise für die Straftat. Der is desshalb fast durchgedreht und hat n Herzanfall bekommen (der war schon 50). Nach nem Klinikaufenthalt hat er dagegen geklagt und es stand Anzeige gegen Anzeige. Und die Anzeige wurde fallen gelassen. Er musste nichts Zahlen und hat seinen Führerschein nach 2 Wochen wieder zurückbekommen. Entschädigung gab es keine. - Sprich - die machen Scheiße, die Bullen, illegal, nur weil wir es nicht wissen und - die Bullen nutzen uns aus, nur damit sie ihre scheiß Punktekarte volbekommen, damit die Polizei am ende vom Quartal zeigen kann, wie viele Verbrechen sie aufgeklärt hat :roll: ...

ich finde das eine Sauerei. Und man musste wegen nix Stress machen, der Typ musste sich für 2 Wochen n Zimmer nehmen um weiter Arbeiten zu können. Das hat den insgesamt 500€ gekostet. Aber hätte er nicht weitergearbeitet, hätte er seinen Job verloren...

So - wo stehen wir nun in Deutschland :?: :!: :?:

Ich geh aufjedenfall mal weg von hier. Aufn Mond oder so. Weil hier ticken die Beamten und so sowieso nichtmehr richtig (zumindest die Meisten). Da hilft in echt nur noch, reinschlagen, reinschlagen, reinschlagen! :arrow: Und da wundert sich noch einer über die schlechte Soziale lage in Deutschland, wenn die ganzen scheiß Bullen und Politiker (ich spreche hier nicht alle an, aber viele) selbst Aggressionen verursachen.

Wenn man selbst n Waldbrant legt, darf man nicht davon ausgehen, dass er sich selbst wieder Löscht. Die Bullen und ihre Freunde sind hier die Brandstifter.
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Beitragvon mectec » 01.03.2007, 22:46

Es-Dna hat geschrieben:So ich natürlich alles zugegeben (ja, ich habe in 20 sekunden dem Roller von meinem Opa die E-Drossel entfernt und gegen eine offene getauscht, damit der Roller nichtmehr 25, sondern 35 fuhr und die Verkleidung bei Vollgas nicht vibrierte)

So... Fahren ohne Fahrerlaubnis - Strafanzeige - Gerichtsverhandlung - Gerichtskosten - 200€ - 20 Sozialstunden - und Papierkram :roll: - Führerscheinstelle muss informiert werden laut Gesetz, darf aber laut Gesetz keine Einschränkungen derjenigen Person geben, die gemeldet wurde, solange nicht ausdrücklich eine z.B. Führerscheinsperre angeordnet wurde.

.


ähm WAS 200 € wegen 10 kmh selbst unser fahlerer hat gemeint jop wenn die nen aufstand amchen weild er roller 30 -oder 40 fährt sagt dann leuts der ist gedrosselt hab mofa schein tüv hat sein siegel gegeben und ich kann nix dafür wenn das ding schneller geht wie 25 oder haben sie schonmal ein roller geshen DER EXAKT 25 lief? so hab ichs zumindestens beigebracht bekommen aber wegen 10 kmh 200 € + sozi stunden -.- wo sind wir hier eig?
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Beitragvon Es-Dna » 01.03.2007, 22:48

In Deutschland.
Und der Toleranzbereich liegt bei 27,5 km/h

Das haben die Knallhart durchgezogen.

Und mein Opa wollte nur die Drossel drausen haben, weil die Verkleidung bei Vollgas bei der Drossel immer so Vibriert hat... so "Drdrdrdrdrdrdrdr"
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