von Black_Ink » 26.02.2007, 21:28
gesetzt den fall, er dürfte damit fahren, würde er, wenn er mal angehalten wird, trotzdem massig ärger bekommen^^ die gesetzeshüter kennen sich meistens dermaßen wenig damit aus, dass sie ihmd as ding vermutlich wegnähmen, wenn er erklärt, das ist ne mofa,die 45 fahren darf. der hat auf jeden fall was falsch verstanden. mit diesme einen rollermodell, dass mittlerweile uralt ist und mit dem man auch heute noch 60 mit M fahren darf, damals war das eben alles noch nciht so genau. heute legal eine mofa, noch dazu mit ner mofaprüfbescheinigung,legal mit 45 zu fahren, ist nicht möglich. muss man sich mal vorstellen, ne ganze reihe länder vereinheitlicht hier ihre geschwindigkeitsbestimmungen, wesewegn wir uns wegen der blöden schweiz oder was dieses land mit 2 am anfang noch war mit 45kmh grenzen herumschlagen müssen, und diese simson wird extra so gebaut udn zugelassen, dass man die als mofa mit 45 fahren darf. lustig^^
nochmal klar gesagt: egal, was es ist, ob es nu 2,3,4,5 oder ein rad (ab^^) hat, wenn es eine mofa ist, dann darf das ding nicht schneller als 25kmh fahren, punkt. dasselbe gilt für den mofalappen: egal, was man für eine simson hat, solange man nur die prüfbescheinigung hat, darf man nur dinger fahren, die 25kmh und höchstens 50ccm haben.
was man fahren darf, richtet sich nciht danach, wie die hersteller das gebaut haben und für welche klassen das angeblich zugelassen sein soll, sondenr nur danach, wieviel ccm und welche höchstgeschwindigkeit das hat.